Die aktuelle Gründung einer TU in Linz sollte Anlass sein institutionelle Aspekte hintan und qualitative Kriterien in den Vordergrund zu stellen.
Beachtlich ist, dass die geplante TU Linz nach den bisher vorliegenden Informationen einige Parallelen zu den Fachhochschulen aufweisen soll. Nähe zur Wirtschaft, hoher Praxisbezug und schlanke Organisationsstrukturen sind Aspekte, die die österreichischen Fachhochschulen in Österreich erfolgreich etabliert und implementiert haben und die nun auch die neue TU in Linz aufweisen soll.
„Anders als für die Fachhochschulen ist aber für die neue Hochschule offenbar eine Grundfinanzierung für Forschung aus Bundesmitteln vorgesehen. Wir nehmen dies zum Anlass unsere langjährige Forderung nach einer nachhaltigen leistungsorientierten Finanzierung für die Forschung an Fachhochschulen zu erneuern. Forschung ist für die Sicherung einer qualitätsvollen Lehre unabdingbar. Parallel zur Lehre muss sich auch die Forschung weiterentwickeln, um das spezifische praxisbezogene Hochschulprofil der Fachhochschulen erhalten zu können. Wenn dies nun bei der Implementierung der neuen TU berücksichtigt wird, muss dies auch für den seit mehr als 30 Jahren bestehenden Fachhochschul-Sektor gelten und sich endlich in einer Grundfinanzierung des Bundes für Forschung niederschlagen“, so FHK-Präsidentin Ulrike Prommer.
Zum institutionellen Doktoratsrecht, das der neuen TU in Linz eingeräumt werden soll, merkt FHK-Generalsekretär Kurt Koleznik an: “Die Durchführung von Doktoraten und ihre Verankerung in der österreichischen Hochschullandschaft bedürfen einer stringenten rechtlichen Grundlage. Dabei sollten nicht nur institutionelle, sondern vor allem auch qualitative Kriterien relevant sein. Ohne Zweifel bestehen an Fachhochschulen Forschungsfelder, die über viele Jahre erfolgreich aufgebaut wurden. Diese sind auch derart ausgestaltet, dass sie praktisch umgehend in der Lage wären, erfolgreich um die Akkreditierung eines Doktoratsprogramms anzusuchen. Und trotzdem bleibt den Fachhochschulen diese Möglichkeit verschlossen. Diese Ungleichbehandlung ist sachlich nicht zu rechtfertigen und es muss dringend Abhilfe geschaffen werden.“